FFH-Gebiete

Mit der FFH-Richtlinie sollen europaweit natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen geschützt werden. Das Hauptziel ist es, die biologische Vielfalt in der Gemeinschaft zu fördern, wobei die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen der einzelnen Staaten berücksichtigt werden sollen. Die Aufrechterhaltung einer bestimmten Nutzung wie z.B. die extensive Landwirtschaft kann dazu beitragen die biologische Vielfalt zu erhalten.

Mit der FFH Richtlinie sollen gleichermaßen typische wie auch bedrohte Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten erhalten und gefördert werden. Zum Schutz der Arten und der Lebensräume werden Schutzgebiete ausgewiesen, die europaweit ein zusammenhängendes ökologisches Netz aufbauen sollen.

Im Warndt sind insgesamt rund 51 km² als FFH-Gebiete unter Schutz gestellt.

Presseschau:

04.11.11

Müll gehört nicht in den Wald

So sollte es nicht sein: Hier haben Unbekannte im Großrosseler Waldgebiet Eichenkopf Müllberge abgekippt – illegal.

Im Regionalverband gibt es viele einfache und kostengünstige Möglichkeiten, Abfälle legal...

 
Kategorie: Naturschutz
15.03.11

Kohleschlamm-Transport steht auf dem Prüfstand

Völklingen hofft auf Entscheidung der Umweltministerin

 
Kategorie: Naturschutz

Karte der FFH-Gebiete

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