Denkmalschutz

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kultur-  und Naturdenkmalen. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter  und Naturerbe dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht  festgelegt.

Denkmalschutz ist auch Kulturgutschutz. Arbeiten, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

Unterschieden wird zwischen unbeweglichen und beweglichen Kulturdenkmalen. Zu ersteren zählen Bodendenkmale  (so lange sie noch mit Grundstücken verbunden sind) oder Bau- und Gartendenkmale, zu letzteren Museumsgut, Archivalien oder auch Mobilien wie z. B. Dampfeisenbahnen.

Jede dieser Kategorien erfordert besondere Formen des Schutzes, die in den Gesetzen im Einzelnen ausformuliert sind.

Quelle: Wikipedia

Presseschau:

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Kategorie: Völklingen, Denkmalschutz
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Kategorie: Denkmalschutz, Eisenbahn

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